Betreuung Zuhause
Die meisten Menschen möchten, wenn sie die Wahl haben, zu Hause im Kreis der ihnen vertrauten Personen versterben. Um die Betroffenen auf diesem nicht immer leichten Weg zu unterstützen, gibt es verschiedene Angebote.
Ambulante Hospizdienste
Hospizbegleiter*innen übernehmen zum Beispiel Sitzwachen, stehen für Gespräche zu Verfügung, unterstützen bei der Freizeitgestaltung, vermitteln Informationen und Ansprechpartner. Sie stehen häufig auch über den Tod hinaus mit den Angehörigen in Kontakt. Hospizbegleiter*innen arbeiten ehrenamtlich und für die Betroffenen kostenfrei. Die Hospizdienste werden von hauptamtlichen KoordinatorInnen geleitet, die die Hospizbegleiter*innen ihrerseits unterstützen, ausbilden und begleiten. Viele Ambulante Hospizdienste bieten auch Beratung beim Erstellen einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht an. Kontakt zu ambulanten Hospizdiensten.
Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)
richtet sich an Menschen, die aufgrund einer schweren, weit fortgeschrittenen Erkrankung in besonderem Maße einer medizinischen und pflegerischen Versorgung bedürfen. Sie ist eine Leistung der Krankenkassen, die ärztlich verordnet wird und deren Umsetzung von verschiedenen Berufsgruppen gewährleistet wird. SAPV-Teams bestehen in der Regel aus PalliativmedizinerInnen und Palliativpflegediensten. Sie können zu Beispiel aufwendige Schmerztherapien im häuslichen Umfeld umsetzen. Sie sind rund um die Uhr telefonisch erreichbar und können in Krisensituationen eingreifen. Kontakt zu Anbietern der SAPV finden auf den Seiten des Home Care Berlin e.V.
Allgemeine ambulante Palliativversorgung
Häufig ist es im Sterbeprozess gar nicht erforderlich, hochspezialisierte Dienste hinzuzuziehen. So können und sollen zum Beispiel auch langjährig vertraute Hausärztinnen / Hausärzte oder ambulante Pflegedienste palliative Versorgung leisten. Erst, wenn deren therapeutische Möglichkeiten nicht mehr ausreichen, eine gute Lebensqualität für die Betroffenen zu erhalten, sollten die ExpertInnen aus der SAPV hinzugezogen werden.