§217 StGB – Schreiben an die Berliner Bevölkerung
Als Hospiz- und PalliativVerband Berlin e.V. vertreten wir diejenigen, die sich in unserer Stadt ambulant und stationär für eine ortsnahe, verlässliche Hospiz- und PalliativVersorgung für schwerstkranke und sterbende Menschen engagieren. Ebenso setzen wir uns für eine umfassende Beratung und Unterstützung der Zu- und Angehörigen ein.
Mit einem Urteil vom Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht das Recht eines Menschen betont, aus frei gebildetem Willen heraus Hilfe zur Selbsttötung in Anspruch zu nehmen. Es ist nun Aufgabe der Politik, gesetzliche Regelungen dazu zu treffen.
Das politische Anliegen, das Selbstbestimmungsrecht der/des Einzelnen zu stärken, ist dabei ganz in unserem Sinne. Eine wirklich freie Selbstbestimmung kann es jedoch nur in einem Kontext von Sicherheit und Geborgenheit geben. Aktuelle Entwicklungen in unserer Gesellschaft bereiten uns erhebliche Sorgen, auf die wir aufmerksam machen wollen.