Selbstverständnis und Leitsätze

Selbstverständnis

Der Hospiz und PalliativVerband Berlin e.V. (HPV Berlin) ist die Interessenvertretung der Hospizbewegung in Berlin. Er fördert den Hospizgedanken und das ehrenamtliche Engagement für sterbende und schwerstkranke Menschen in unserer Stadt.

Der HPV Berlin

  1. setzt sich für schwerstkranke, sterbende Menschen und deren Zugehörige sowie trauernde
    Menschen jeden Alters ein.
  2. tritt ein für die Wahrung von Würde und Selbstbestimmung und lehnt die Tötung auf Verlangen,
    die geschäftsmäßige Förderung der Beihilfe zum Suizid sowie auch die nicht gewünschte
    Verlängerung des Lebens ab.
  3. betrachtet Sterben, Tod und Trauer als Teil des Lebens und engagiert sich für einen
    vorbehaltlosen Umgang in der Gesellschaft.
  4. setzt sich für eine erfahrbare Hospizkultur und Letztverlässlichkeit in der Gesellschaft ein.
  5. fördert qualifiziertes Ehrenamt als zentrale Säule der Hospizbewegung und ermutigt dadurch
    jede*n Einzelne*n zu einer vorurteilsfreien Zuwendung zu sterbenden und trauernden Menschen.
  6. fordert eine qualifizierte Hospizarbeit und Palliativversorgung an jedem Ort für jeden Menschen,
    der sie unter Beachtung der physischen, seelischen, sozialen und spirituellen Dimensionen
    wünscht und benötigt.
  7. sieht Hospiz und Palliativarbeit in Vernetzung mit allen an der Versorgung und Begleitung der
    Betroffenen beteiligten Diensten und Einrichtungen in einem multiprofessionellen Team, in dem
    das Ehrenamt integraler Bestandteil ist.
  8. reflektiert das bisher Erreichte, entwickelt es zukunftsorientiert weiter und trägt u.a. durch
    Forschung, Lehre, Aus und Weiterbildung zu einer qualitativ hochwertigen und zukunftsfähigen
    Hospizarbeit und Palliativversorgung in Berlin bei.
  9. initiiert und begleitet als Träger der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen
    Veränderungsprozesse in Politik, Gesundheitswesen und Gesellschaft. 
  10. vertritt die Interessen seiner Mitgliedsorganisationen mit ihren Diensten und Einrichtungen
    gegenüber Politik, Verbänden und Kostenträgern in Berlin und gegenüber der Länder- und Bundesebene.

Leitsätze

  1. Im Mittelpunkt der Hospiz und Palliativarbeit stehen der schwerstkranke und sterbende
    Mensch jeden Alters und die ihm Nahestehenden. Sie benötigen gleichermaßen
    Aufmerksamkeit, Fürsorge und Wahrhaftigkeit. Die Hospiz und Palliativarbeit richtet sich
    nach den Bedürfnissen und Rechten der schwerstkranken und sterbenden Menschen, ihrer
    Angehörigen und Freunde. Einbezogen sind insbesondere auch die Belange der Kinder.
  2. Die Hospizbewegung betrachtet das menschliche Leben von seinem Beginn bis zu seinem
    Tode als ein Ganzes. Sterben ist Leben Leben vor dem Tod. Im Zentrum stehen die
    Würde des Menschen am Lebensende und der Erhalt größtmöglicher Autonomie.
    Voraussetzung hierfür sind die weitgehende Linderung von Schmerzen und Symptomen
    schwerster lebensbeendender Erkrankungen durch palliativärztliche und
    palliativpflegerische Versorgung sowie eine psychosoziale und spirituelle Begleitung der
    Betroffenen und Angehörigen. Diese lebensbejahende Grundidee schließt Tötung auf
    Verlangen und Beihilfe zur Selbsttötung aus.
  3. Sterben zu Hause oder in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen, ist die vorrangige
    Zielperspektive der Hospiz und Palliativarbeit. Der Ausbau ambulanter Strukturen, die
    Knüpfung regionaler Netzwerke und eine enge Zusammenarbeit unterschiedlicher
    Professionen und Ehrenamtlicher sind hierfür Voraussetzung. Wenn eine palliative
    Versorgung zu Hause nicht oder nur begrenzt möglich ist, stehen voll und teilstationäre
    Einrichtungen in Form von Hospizen und Palliativstationen ggf. auch im Wechsel mit
    ambulanter Versorgung zur Verfügung.
  4. Die Einrichtungen der Hospiz und Palliativversorgung in ihren vielfältigen
    Gestaltungsformen sind damit wesentliche Bausteine im bestehenden Gesundheits und
    Sozialsystem, die in enger Kooperation mit den anderen Diensten und Einrichtungen des
    Gesundheits und Sozialsystems eine kontinuierliche Versorgung sterbender Menschen
    gewährleisten. Sie bedürfen insoweit der entsprechenden Absicherung im sozialen
    Leistungsrecht.
  5. Zur Hospiz und Palliativarbeit gehört als ein Kernelement der Dienst Ehrenamtlicher. Sie
    sollen gut vorbereitet, befähigt und in regelmäßigen Treffen begleitet werden. Durch ihr
    Engagement leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zur Teilnahme der Betroffenen und
    der ihnen Nahestehenden am Leben des Gemeinwesens und tragen dazu bei, die
    Hospizidee in der Gesellschaft weiter zu verankern.
  6. Schwerstkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen, die der Versorgung und
    Begleitung bedürfen, brauchen professionelle Unterstützung durch ein multidisziplinäres
    Team, dem Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorgerinnen und Seelsorger,
    Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Ehrenamtliche u. a. angehören sollten. Für diese
    Tätigkeit benötigen sie spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in der medizinischen,
    pflegerischen, sozialen und spirituellen Begleitung und Versorgung. Dies setzt eine
    sorgfältige Aus, Fort, und Weiterbildung entsprechend den jeweiligen
    Qualifizierungsstandards, fortgesetzte Supervision und Freiräume für eine persönliche
    Auseinandersetzung mit Sterben, Tod und Trauer voraus.
  7. Zur Sterbebegleitung gehört im notwendigen Umfang auch die Trauerbegleitung.