Sterbehilfe zwischen Medizintechnik, Palliativer Pflege und Patientenwillen

Sterbehilfe zwischen Medizintechnik, Palliativer Pflege und Patientenwillen

Akademie der Björn Schulz Stiftung

Die Medizintechnik bietet heute Formen der Lebensverlängerung, die von vielen Patient:innen nicht mitgetragen werden. Rechtliche Rahmenbedingungen grenzen gesetzlich erlaubte und verbotene Formen der Lebensverkürzung voneinander ab.

Doch wie sollen Pflegekräfte und Ärzt:innen damit umgehen, dass sie Leben erhalten können, auch wenn die Betroffenen andere Vorstellungen haben oder ihre Vorstellungen nicht mehr äußern können?

Der Seminartag wird die verschiedenen Formen der Sterbehilfe vorstellen, ihre rechtlichen und ethischen Konsequenzen erläutern und breiten Raum für Klärung und Diskussion dieser schwierigen Fragen geben.

Schwerpunkte

  • Aktive, indirekte oder passive Sterbehilfe: eine Klärung der Unterschiede
  • Die Terminologie des Nationalen Ethikrats
  • Beihilfe zum Suizid: die neue und alte Rechtslage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
  • Ethische Aspekte in der aktiven Sterbehilfe und bei der Beihilfe zum Suizid
  • Indikationenstellung und Patientenwille
  • Reanimationspflicht? – aus Sicht der Ärzt*innen und aus Sicht der Pflegekräfte

Zielgruppe
Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, Mediziner:innen, Pädagogische und psychosoziale Fachkräfte, die mit Menschen mit einer unheilbaren oder chronischen Erkrankung arbeiten

Bildungsurlaub: ja, Berlin, Brandenburg

Teilnahmegebühr: 130,00 Euro

 

Hier geht es zur Anmeldung:

https://bjoern-schulz-stiftung.de/akademie/bildungsprogramm#sterbehilfe-zwischen-medizintechnik-palliativer-pflege-und-patientenwillen-online