Satzung des HPV Berlin e.V.

(Stand: 19.03.2021)

Präambel

Im Mittelpunkt der hospizlichen und palliativen Arbeit steht die umfassende Betreuung und Begleitung von schwerkranken und sterbenden Menschen entsprechend ihrer körperlichen, geistigen, seelischen, spirituellen und sozialen Bedürfnisse. Die Begleitung schließt Angehörige, Freunde und Trauernde mit ein. Die Würde dieser Menschen und ihr Recht auf Selbstbestimmung sind dafür Maßstab. Dieses Verständnis der hospizlichen Begleitung schließt Tötung auf Verlangen und die Beihilfe zur Selbsttötung aus.

Aus dem bürgerschaftlichen Engagement der Hospizbewegung entwickelte sich die Notwendigkeit einer Interessenvertretung, die 1999 als Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz Berlin gegründet wurde. Nach 10-jährigem Bestehen wird diese in Hospiz- und PalliativVerband Berlin umbenannt, um der Entwicklung im Hospiz- und Palliativbereich zu entsprechen.

Der HPV Berlin bekennt sich zu einer genderumfassenden Sprache. Menschen verschiedener Geschlechter werden von uns gleichgestellt abgebildet und verstanden. Konsequenter Weise sind wir bemüht, genderspezifische Formulierungen in der Satzung zu vermeiden.

Die vollständige Satzung des Verbands können Sie als PDF-Dokument hier herunterladen.